Allgemeine Geschäfts – und Mietbedingungen Lowe Refrigeration Deutschland GmbH 


1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des
Mieters werden hiermit zurückgewiesen. Abweichungen und
Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung des
Vermieters wirksam.
2. Art und Weise der Gebrauchsüberlassung
Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Mietzweck, die
vertraglich vereinbarte Mietzeit und den vertraglich vereinbarten
Mietort zum Gebrauch durch den Mieter gestellt.
Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
2.1 Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das von dem Mieter
nicht abgenommen wird, muss dem Mieter grundsätzlich zum
vereinbarten Mietpreis zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung
gestellt werden.
Ist eine anderweitige Vermietung noch möglich, so hat der
Mieter den teilweisen Mietausfall zu tragen.
2.2 Der Vermieter bemüht sich Terminwünsche des Mieters zu
berücksichtigen. Eine Garantie kann aus logistischen Gründen
nicht gegeben werden. Die Auslieferung erfolgt so rechtzeitig
zum Messestand, dass das Mietgut zum Beginn der
Veranstaltung zur Verfügung steht.
3. Preisberechnung
Die Mietpreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. Im
Mietpreis sind die Kosten für Auf – und Abbau, Installation
und die Instandhaltung des Mietgutes enthalten.
Die Belieferung von vielen Messen ist transportkostenfrei,
jedoch können bei einzelnen Veranstaltungen
Transportaufschläge erhoben werden.
Die Berechnung des Mietzinses erfolgt auf der Grundlage der
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.
4. Fälligkeit
Die Mietzins ist ohne jeden Abzug bei Rechnungslegung fällig
und durch Überweisung auf unser Konto zu bezahlen. Werden
Rechnungen auf Weisung des Mieters an einen Dritten gesandt,
bleibt der Mieter bis zur Erfüllung der Verbindlichkeit gleichwohl
Schuldner.
4.1 Die Vermieterin behält sich vor, die Auslieferung im Falle
der nicht fristgerechten Zahlung des Mietzinses bis zur Zahlung
zu verweigern.
4.2 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4%
des Netto-Mietwertes zu vergüten.
5. Rücktritt
Der Mieter kann von der Bestellung kostenlos zurücktreten bis
spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wenn nichts
anderes vereinbart wurde.
6. Abweichungen zu Katalogangaben
Die Vermieterin behält sich geringfügige Abweichungen in
Maßen, Formen und Farben vor. Der Einsatz von Geräten
anderer Marken gleicher Art und Güte als im Prospekt
angegeben, bleibt vorbehalten.
7. Haftung des Mieters für Verluste und
Beschädigungen der Mietgegenstände
Der Mieter haftet während der Mietzeit und bei
Mietzeitüberschreitung für das Abhandenkommen der
Mietgegenstände sowie für alle Beschädigungen, die durch
vertragswidrigen und sonstigen unsachgemäßen Gebrauch
entstehen. Er haftet hierbei für seine Angestellten und
Beauftragten sowie sonstige Dritte.
7.1 Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, das Mietgut für die
Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen
Diebstahl zum Wiederbeschaffungspreis zu versichern, es sei
denn, er nimmt die vom Vermieter angebotene Versicherung
kostenpflichtig, nämlich 5% des Netto-Mietwertes, in Anspruch.
7.2 Die Haftung des Mieters für Beschädigungen und Verluste
des Mietgegenstandes beginnt nach der Übergabe des
Mietgutes und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch die
Vermieterin. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter den Stand
schon vor Abholung des Mietgutes durch die Vermieterin
verlassen hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand so lange zu
bewachen und in Obhut zu behalten, bis die körperliche
Übernahme des Mietgegenstandes durch die Vermieterin oder
einen ihrer Beauftragten erfolgt ist. Das Mietgut ist entleert
zurückzugeben.
7.3 Der Vermieterin holt den Mietgegenstand innerhalb einer
Frist von bis zu zwei Tagen nach Schluss der Ausstellung vom
Stand des Mieters ab.
7.4 Wird der Mietgegenstand bei Beendigung des
Mietverhältnisses an die Vermieterin nicht zurückgegeben, so ist
die Vermieterin berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung des
Mietgegenstandes eine Entschädigung in Höhe des Mietzinses
zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen. Ist der Mietgegenstand
beim Mieter in Verlust geraten, so hat der Mieter neben dem
vereinbarten Mietpreis Schadenersatz in Höhe des
Wiederbeschaffungspreises für das Mietgut in gleicher Art und
Güte zu leisten.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens
der Vermieterin – Mietausfall bis zur Ersatzbeschaffung – bleibt
vorbehalten. Beschädigtes Mietgut wird ebenfalls zum
Wiederbeschaffungspreis für einen Gegenstand gleicher Art und
Güte dem Mieter in Rechnung gestellt, wenn eine Reparatur
nicht mehr möglich ist. Bei Beschädigungen sind sonst die von
der Vermieterin aufgewandten Reparaturkosten zuzüglich
Mehrwertsteuer zu erstatten.
7.5 Die gemieteten Gegenstände werden unverzüglich nach
Rücklieferung bzw. Abholung von der Vermieterin untersucht.
Die Vermieterin verpflichtet sich, etwa festgestellte
Beschädigungen dem Mieter unverzüglich anzuzeigen. Die
Feststellungen gelten als anerkannt, sofern der Mieter nicht
innerhalb einer Woche widerspricht.
8. Haftung der Vermieterin/ Schadensmeldung
Die Vermieterin haftet nicht für Schäden an Personen und
Sachen, die durch die Benutzung des Mietgutes entstehen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Vermieterin, dass heißt: Limburg
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des
Vertrages im Ganzen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Klausel soll dasjenige gelten, was ihr rechtlich und wirtschaftlich
am nächsten kommt.
11. Vertragsänderungen
Nebenabreden und Vertragsänderungen werden nur bei
Schriftform Bestandteil des Vertrages.
Dies gilt nicht, wenn solche Vereinbarungen mit
vertretungsberechtigten Mitarbeitern der Vermieterin getroffen
werden.
Limburg, 13.07.2010



Allgemeine Geschäfts – und Mietbedingungen Lowe Refrigeration Deutschland GmbH
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des
Mieters werden hiermit zurückgewiesen. Abweichungen und
Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung des
Vermieters wirksam.
2. Art und Weise der Gebrauchsüberlassung
Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Mietzweck, die
vertraglich vereinbarte Mietzeit und den vertraglich vereinbarten
Mietort zum Gebrauch durch den Mieter gestellt.
Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
2.1 Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das von dem Mieter
nicht abgenommen wird, muss dem Mieter grundsätzlich zum
vereinbarten Mietpreis zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung
gestellt werden.
Ist eine anderweitige Vermietung noch möglich, so hat der
Mieter den teilweisen Mietausfall zu tragen.
2.2 Der Vermieter bemüht sich Terminwünsche des Mieters zu
berücksichtigen. Eine Garantie kann aus logistischen Gründen
nicht gegeben werden. Die Auslieferung erfolgt so rechtzeitig
zum Messestand, dass das Mietgut zum Beginn der
Veranstaltung zur Verfügung steht.
3. Preisberechnung
Die Mietpreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. Im
Mietpreis sind die Kosten für Auf – und Abbau, Installation
und die Instandhaltung des Mietgutes enthalten.
Die Belieferung von vielen Messen ist transportkostenfrei,
jedoch können bei einzelnen Veranstaltungen
Transportaufschläge erhoben werden.
Die Berechnung des Mietzinses erfolgt auf der Grundlage der
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.
4. Fälligkeit
Die Mietzins ist ohne jeden Abzug bei Rechnungslegung fällig
und durch Überweisung auf unser Konto zu bezahlen. Werden
Rechnungen auf Weisung des Mieters an einen Dritten gesandt,
bleibt der Mieter bis zur Erfüllung der Verbindlichkeit gleichwohl
Schuldner.
4.1 Die Vermieterin behält sich vorm die Auslieferung im Falle
der nicht fristgerechten Zahlung des Mietzinses bis zur Zahlung
zu verweigern.
4.2 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4%
des Netto-Mietwertes zu vergüten.
5. Rücktritt
Der Mieter kann von der Bestellung kostenlos zurücktreten bis
spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wenn nichts
anderes vereinbart wurde.
6. Abweichungen zu Katalogangaben
Die Vermieterin behält sich geringfügige Abweichungen in
Maßen, Formen und Farben vor. Der Einsatz von Geräten
anderer Marken gleicher Art und Güte als im Prospekt
angegeben, bleibt vorbehalten.
7. Haftung des Mieters für Verluste und
Beschädigungen der Mietgegenstände
Der Mieter haftet während der Mietzeit und bei
Mietzeitüberschreitung für das Abhandenkommen der
Mietgegenstände sowie für alle Beschädigungen, die durch
vertragswidrigen und sonstigen unsachgemäßen Gebrauch
entstehen. Er haftet hierbei für seine Angestellten und
Beauftragten sowie sonstige Dritte.
7.1 Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, das Mietgut für die
Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen
Diebstahl zum Wiederbeschaffungspreis zu versichern, es sei
denn, er nimmt die vom Vermieter angebotene Versicherung
kostenpflichtig, nämlich 5% des Netto-Mietwertes, in Anspruch.
7.2 Die Haftung des Mieters für Beschädigungen und Verluste
des Mietgegenstandes beginnt nach der Übergabe des
Mietgutes und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch die
Vermieterin. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter den Stand
schon vor Abholung des Mietgutes durch die Vermieterin
verlassen hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand so lange zu
bewachen und in Obhut zu behalten, bis die körperliche
Übernahme des Mietgegenstandes durch die Vermieterin oder
einen ihrer Beauftragten erfolgt ist. Das Mietgut ist entleert
zurückzugeben.
7.3 Der Vermieterin holt den Mietgegenstand innerhalb einer
Frist von bis zu zwei Tagen nach Schluss der Ausstellung vom
Stand des Mieters ab.
7.4 Wird der Mietgegenstand bei Beendigung des
Mietverhältnisses an die Vermieterin nicht zurückgegeben, so ist
die Vermieterin berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung des
Mietgegenstandes eine Entschädigung in Höhe des Mietzinses
zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen. Ist der Mietgegenstand
beim Mieter in Verlust geraten, so hat der Mieter neben dem
vereinbarten Mietpreis Schadenersatz in Höhe des
Wiederbeschaffungspreises für das Mietgut in gleicher Art und
Güte zu leisten.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens
der Vermieterin – Mietausfall bis zur Ersatzbeschaffung – bleibt
vorbehalten. Beschädigtes Mietgut wird ebenfalls zum
Wiederbeschaffungspreis für einen Gegenstand gleicher Art und
Güte dem Mieter in Rechnung gestellt, wenn eine Reparatur
nicht mehr möglich ist. Bei Beschädigungen sind sonst die von
der Vermieterin aufgewandten Reparaturkosten zuzüglich
Mehrwertsteuer zu erstatten.
7.5 Die gemieteten Gegenstände werden unverzüglich nach
Rücklieferung bzw. Abholung von der Vermieterin untersucht.
Die Vermieterin verpflichtet sich, etwa festgestellte
Beschädigungen dem Mieter unverzüglich anzuzeigen. Die
Feststellungen gelten als anerkannt, sofern der Mieter nicht
innerhalb einer Woche widerspricht.
8. Haftung der Vermieterin/ Schadensmeldung
Die Vermieterin haftet nicht für Schäden an Personen und
Sachen, die durch die Benutzung des Mietgutes entstehen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Vermieterin, daheißt: Limburg
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des
Vertrages im Ganzen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Klausel soll dasjenige gelten, was ihr rechtlich und wirtschaftlich
am nächsten kommt.
11. Vertragsänderungen
Nebenabreden und Vertragsänderungen werden nur bei
Schriftform Bestandteil des Vertrages.
Dies gilt nicht, wenn solche Vereinbarungen mit
vertretungsberechtigten Mitarbeitern der Vermieterin getroffen
werden.
Limburg, 13.07.2010